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Rechengrößen 2023

Auf dieser Seite können Sie die Rechengrößen des aktuellen Jahres für die Lebensversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung finden.

 WestOst
Renten- und Arbeitslosenversicherung87.600 EUR/Jahr
7.300 EUR/Monat
85.200 EUR/Jahr
7.100 EUR/Monat
Knappschaft107.400 EUR/Jahr
8.950 EUR/Monat
104.400 EUR/Jahr
8.700 EUR/Monat
Kranken- und Pflegeversicherung59.850 EUR/Jahr
4.987,50 EUR/Monat
59.850 EUR/Jahr
4.987,50 EUR/Monat
Bezugsgröße nach § 18 SGB IV40.740 EUR/Jahr
3.395 EUR/Monat
39.480 EUR/Jahr
3.290 EUR/Monat
Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung520 EUR/Monat520 EUR/Monat
 GesamtBeitragssatz AGBeitragssatz AN
gesetzl. Rentenversicherung18,60 %9,30 %9,30 %
Knappschaft24,70 %15,40 %9,30 %
Arbeitslosenversicherung2,60 %1,30 %1,30 %
gesetzl. Krankenversicherung
zzgl. durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
14,60 %

Hinzu kommt ein einkommens- und krankenkassenabhängiger Zusatzbeitrag, der zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen ist.


1,60 %
7,30 %
0,80 %
7,30 %
0,80 %
gesetzl. Pflegepflichtversicherung
 
 
gesetzl. Pflegepflichtversicherung in Sachsen
3,05 %1,525 %
 
 
1,025 %
1,525 %
zzgl. 0,35 %

Den Zuschlag von 0,35 % zur Pflegeversicherung zahlen nur kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr.


 
2,025 %
 20222023
Versicherungspflichtgrenze auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG genannt

auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG genannt

64.350 EUR/Jahr
5.362,50 EUR/Monat
66.600 EUR/Jahr
5.550,00 EUR/Monat
Beitragsbemessungsgrenze
für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und in der PKV vollversichert waren

für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und in der PKV vollversichert waren

58,050 EUR/Jahr
4.837,50 EUR/Monat
58.850 EUR/Jahr
4.987,50 EUR/Monat
Einkommensgrenze für die Familienversicherung470 EUR/Monat485 EUR/Monat
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,30 %1,60 %
Höchstmöglicher Arbeitgeberzuschuss (inkl. Zusatzbeitrag):
Krankenversicherung384,58 EUR/Monat403,99 EUR/Monat
Pflegeversicherung73,77 EUR/Monat76,06 EUR/Monat
Pflegeversicherung (in Sachsen)49,58 EUR/Monat51,12 EUR/Monat
Höchstbeitrag (inkl. Zusatzbeitrag):
Krankenversicherung (mit Krankengeld)769,16 EUR/Monat807,98 EUR/Monat
Pflegeversicherung147,54 EUR/Monat
zzgl. 16,94 EUR

Den Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen nur kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr.

152,12 EUR/Monat
zzgl. 17,46 EUR

Den Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen nur kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr.

 WestOst
Anspruch auf Entgeltumwandlung
bis zu 4 % der BBG Rente (West)

bis zu 4 % der BBG Rente (West)

3.504 EUR/Jahr
292 EUR/Monat
Steuerliche Förderung
§ 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung) bis zu 8 % der BBG West der Rentenversicherung (AG- und AN-Beitrag zusammen)

§ 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung) bis zu 8 % der BBG West der Rentenversicherung (AG- und AN-Beitrag zusammen)

7.008 EUR/Jahr
584 EUR/Monat
Sozialversicherungsrechtliche Förderung
§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (Direktversicherung)
bis zu 4 % der BBG Rente (West)
AG- und AN-Beitrag zusammen (Entgeltumwandlung)

§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (Direktversicherung)
bis zu 4 % der BBG Rente (West)
AG- und AN-Beitrag zusammen (Entgeltumwandlung)

3.504 EUR/Jahr
292 EUR/Monat
Mindestumwandlung
1/160 der Bezugsgröße West

1/160 der Bezugsgröße West

254,63 EUR/Jahr
21,22 EUR/Monat
Abfindung einer bAV
§ 3 BetrAVG 1 % (Rente) bzw. 12/10 (Kapital) der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV

§ 3 BetrAVG 1 % (Rente) bzw. 12/10 (Kapital) der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV

33,95 EUR (Rente)
4.074 EUR (Kapital)
32,90 EUR (Rente)
3.948 EUR (Kapital)
Nachholregelung bei entgeltlosen Zeiten
§ 3 Nr. 63 Satz 4 EStG steuerfrei bis zu 8 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den "Fehljahren" (max. 10 Jahre)

§ 3 Nr. 63 Satz 4 EStG steuerfrei bis zu 8 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den "Fehljahren" (max. 10 Jahre)

max. 70.080 EUR
Vervielfältigungsregel bei Ausscheiden
§ 3 Nr. 63 Satz 3 BetrAVG steuerfrei bis zu 4 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den Beschäftigungsjahren (max. 10 Jahre)

§ 3 Nr. 63 Satz 3 BetrAVG steuerfrei bis zu 4 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den Beschäftigungsjahren (max. 10 Jahre)

max. 35.040 EUR
steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen (Eigenbetrag + Zulagen)

(Eigenbetrag + Zulagen)

bis 2.100 EUR/Jahr
Mindesteigenbetrag zum Erhalt der vollen Förderung4 %
vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres abzüglich Zulage(n)
Grundzulage175 EUR/Jahr
Kinderzulage
(für jedes zulagenberechtigte Kind)

(für jedes zulagenberechtigte Kind)

185 EUR/Jahr
300 EUR/Jahr
(für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind)

(für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind)

Einsteiger-Bonus
(für unter 25jährige)

(für unter 25jährige)

200 EUR einmalig
BeiträgeLeistungen
Jährlicher Höchstbeitrag: 26.528 EUR

BBG (West) der Knappschaft multipliziert mit dem Beitragssatz West zur Knappschaft; aufgerundet auf einen vollen Betrag in EUR.

Die Höhe der Steuerpflicht hängt vom Beginn der Rentenzahlung ab und wird lebenslang festgeschrieben.
Für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner verdoppeln sich die Höchstbeiträge auf 53.056 EUR jährlich.Bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2023 werden Renten zu 83 % mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Im Jahr 2023 können 100 % der Höchstbeiträge zur Basisversorgung steuerlich angesetzt werden (vorbehaltlich der noch ausstehenden Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022).Der Besteuerungsanteil erhöht sich bis zum Jahr 2040 auf 100 %.
2023 = 26.528,00 EUR/Jahr und 2.210,67 EUR/Monat
bzw. 53.056,00 EUR/Jahr und 4.421,33 EUR/Monat
 
Zur Basisversorgung gehören die Beiträge zur Rürup-Rente, die Beiträge (AG- und AN-Anteil) zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. 
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