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Passender Schutz für Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge

Auf den ersten Blick scheint es nicht allzu kompliziert zu sein, einen Anspruch auf Heilfürsorge zu erhalten, denn der Dienstherr zahlt immerhin 100 % der Krankheitskosten. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Als Heilfürsorgeberechtigter sollten Sie folgende Absicherungen im Blick haben - und wir sagen Ihnen auf dieser Seite auch, warum.

  • große oder kleine Anwartschaft
  • private Zusatzversicherungen
  • private Pflegepflichtversicherung

Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten!

Was ist Heilfürsorge?

Die (freie) Heilfürsorge ist die Gesundheitsversorgung durch den Dienstherren für Personen die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen und durch ihren Beruf einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind.

Heilfürsorge im Detail:

  • Der Dienstherr übernimmt grundsätzlich bis zu 100 % der Kosten im Krankheitsfall.
  • Das Leistungsniveau der Heilfürsorge entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Lediglich die private Pflegepflichtversicherung muss gesondert vereinbart werden.
  • Mit Beginn der Pension endet die Heilfürsorge und es besteht ein Anspruch auf Beihilfe

Wie kann ich mich als Heilfürsorgeempfänger versichern?

Als Empfänger von Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr 100 % Ihrer Krankheitskosten. Da diese jedoch in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entspricht, empfiehlt es sich, den Schutz mit privaten Zusatzversicherungen zu ergänzen.

Zusätzlich sollte für die Zukunft vorgesorgt werden:
Denn spätestens mit Beginn der Pension entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge und Sie erhalten stattdessen eine Beihilfe. Diese deckt aber im Gegensatz zur Heilfürsorge nicht 100 % der Kosten ab. In Deutschland ist jedoch eine vollständige Absicherung der Krankheitskosten verpflichtend. Daher müssen Sie die Restkosten selbst absichern.

Um heute schon für diese Zeit vorzusorgen gibt es die Möglichkeit eine Anwartschaft zu vereinbaren.

Was ist eine kleine Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaftsversicherung beinhaltet ein Wechselrecht in eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte der Barmenia ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei Vereinbarung der kleinen Anwartschaft stellen Sie einen Antrag auf Ihren Wunschtarif und beantworten die Gesundheitsfragen.

Egal, wie sich dann Ihre persönliche Gesundheitssituation ändert, benötigen Sie bei einem Wechsel in unsere private Krankenversicherung für Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Zusatzversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung.

So vermeiden Sie das Risiko, in ein paar Jahren wegen Vorerkrankungen nicht mehr in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

Was ist eine große Anwartschaft?

Die große Anwartschaft bietet das gleiche Wechselrecht, wie die kleine, hat aber zusätzlich noch folgenden Vorteil:

Wenn Sie von der großen Anwartschaftsvereinbarung später in die der Barmenia wechseln, erfolgt dieser Wechsel unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Eintrittsalters.

Das heißt, dass bei Abschluss der großen Anwartschaft nicht nur Ihr Gesundheitszustand, sondern auch Ihr Alter "eingefroren" wird.

So sichern Sie sich für Ihre Zukunft die heutigen Konditionen für eine bestmögliche Krankheitskostenabsicherung.

Sowohl neben der kleinen als auch neben der großen Anwartschaft, können Sie Ihren aktuellen Schutz über die Heilfürsorge sinnvoll mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen.

Welche Versicherung benötige ich als Empfänger von Heilfürsorge?

Als Heilfürsorgeberechtigter erhalten Sie von Ihrem Dienstherren eine 100%ige Kostenübernahme Ihrer Krankheitskosten. Eine zusätzliche prozentuale Absicherung über eine private Krankenversicherung, wie beim Bezug von Beihilfe, ist nicht erforderlich.

Sie können Ihren Schutz über die Heilfürsorge jedoch sinnvoll mit Zusatztarifen wie einer Zahn- oder Krankenhausversicherung ergänzen.

Da der Anspruch auf Heilfürsorge spätestens mit der Pension wegfällt, macht es Sinn, für diesen Zeitpunkt mit einer sogenannten Anwartschaft vorzusorgen. so können Sie zu besonderen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln.

Was in jedem Fall erforderlich ist, ist der Abschluss einer separaten Pflegepflichtversicherung, da die Heilfürsorge hier keinerlei Leistungen vorsieht.

Für welche Tarife kann ich eine Anwartschaft abschließen?

Die Anwartschaft kann für alle Tarifvariationen der Barmenia Genau-Für-Sie Beamtenkrankenvollversicherung vereinbart werden.

Hier können Sie sich bereits jetzt über die umfangreichen Leistungen informieren:

Aktuell

Warum ist eine PKV für Beamte sinnvoll?

Sie sind sich noch unsicher, ob Sie sich als Beamter privat versichern möchten? Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) hat auf seiner Webseite viele nützliche Infos rund um diese Fragestellung bereitgestellt.

Genau-Für-Sie Krankenversicherung

So einfach geht die Abrechnung

Beispiel einer Absicherung anhand eines Berufssoldaten

Verpflichtung als Berufssoldat:

  • Beginn Anspruch auf freie Heilfürsorge
  • Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung
  • Vereinbarung einer großen Anwartschaft
  • Hinzunahme von privaten Zusatzversicherungen

Beginn der Pension:

  • Wegfall der freien Heilfürsorge
  • Beginn Beihilfeanspruch
  • Wechsel aus der großen Anwartschaft in die private Krankenversicherung (dank der Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Berücksichtigung des damaligen Eintrittsalters)
  • Wegfall der privaten Zusatzversicherungen (da nicht mehr nötig)

Welche Zusatzversicherungen kann ich ergänzend zur Heilfürsorge vereinbaren?

Sie können Ihre Absicherung über die Heilfürsorge mit verschiedenen Zusatzversicherungen sinnvoll ergänzen - egal, ob alleine oder zusätzlich zur Anwartschaft.

Informieren Sie sich hier über unsere umfangreichen Zusatzversicherungen aus folgenden Bereichen:

Oder fordern Sie sich ein individuelles Angebot an.

Für Sie!
Darum die Barmenia

Mit der Anwartschaft der Barmenia sind Sie bestens auf Ihre Zeit nach der Bundeswehr gerüstet. Komplettieren Sie Ihren Schutz während der Zeit als Soldat mit Zusatztarifen ergänzend zur Heilfürsorge.

Wir beraten Sie umfangreich und individuell auf Ihre persönliche Situation. Denn gerade mit dem Anspruch auf Heilfürsorge ist es wichtig heute schon an morgen zu denken.

#MachenWirGern

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Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:

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