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Pflegemonatsgeld - Mehr Pflege

Für die meisten Menschen fühlt sich eine mögliche Pflegebedürftigkeit weit weg an. Doch viele wissen dass, wenn das Schicksal einen trifft, neben den emotionalen Belastungen oft auch finanzielle Herausforderung auf die Betroffenen und ihre Familien zukommen.

Einen Teil der Kosten trägt die Pflegepflichtversicherung. Mit den Mehr Pflege Tarifen können Sie die finanziellen Belastungen, die auf Sie und Ihre Familie zukommen, abfedern. Sie entscheiden ganz flexibel, ob Sie sich für den Fall einer stationären oder ambulanten Pflege absichern wollen. Oder auch beides miteinander kombinieren möchten.

Was ist ein Pflegemonatsgeld?

Mit einem Pflege-Monatsgeld vereinbaren Sie eine bestimmte Summe, die Sie bei einer Pflegebedürftigkeit Monat für Monat ausgezahlt bekommen. Je nach Pflegegrad ist dieses prozentual gestaffelt.

Neben der Auszahlung des Monatsgeldes bieten Ihnen die Barmenia-Tarife "Mehr Pflege Stationär" und "Mehr Pflege Ambulant" eine individuelle Lösung zur Absicherung einer Pflegebedürftigkeit.

Lassen Sie sich gerne persönlich beraten oder fordern Sie direkt ein Angebot für Ihre Pflegevorsorge an.

Warum eine Pflege-Zusatzversicherung?

Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 1995 mit Einführung der Pflegepflichtversicherung einen Grundstein gegen die finanzielle Belastung durch eine Pflegebedürftigkeit gelegt. Jedoch reicht diese gesetzliche Absicherung wie so oft nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken.

Mit einer privaten Pflege-Vorsorge können Sie eine finanzielle Sicherheit schaffen, die Sie und Ihre Angehörigen deutlich entlastet.

Leistungen der Pflege Zusatzversicherung
 
Mehr Pflege Stationär
Mehr Pflege Ambulant
Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 4 und 5 Highlight
Einmalzahlung

bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4 wird das 5-fache des bei Pflegegrad 5 vereinbarten Pflegemonatsgeldes gezahlt.

 
Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit

150 % des vereinbarten Monatspflegegeldes bei Pflegegrad 4 und 5

Dynamik

zwischen dem 21. und dem 70. Lebensjahr alle 3 Jahre Erhöhung des Pflegemonatsgeldes um 10 %, auch bei Pflegebedürftigkeit

Nachversicherungsgarantie

zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr bis zu 3 x Erhöhung des Pflegemonatsgeldes um bis zu 25 % ohne erneute Gesundheitsprüfung. (Gilt nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist.)

Assistanceleistungen durch die Johanniter TOP
  • Vermittlung einer Unterkunft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb von 24 Stunden
  • Benennung und Vermittlung von Dienstleistern
  • Telefonische Pflege-Visite/Pflege-Case-Management
  • Vermittlung einer Unterkunft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb von 24 Stunden
Weltweiter Versicherungsschutz
Umfangreiche Optionsrechte
Keine Wartezeit
Wie viel Monatsgeld erhalte ich?

Das Monatsgeld können Sie frei wählen. Das Pflegemonatsgeld muss aber mindestens 100 EUR und kann maximal 3.000 EUR betragen (jeweils für Mehr Pflege Ambulant und Mehr Pflege Stationär) und kann in 10 EUR Schritten erhöht werden.

Die Tarife Mehr Pflege Ambulant und Mehr Pflege Stationär können einzeln oder in Kombination vereinbart werden.

Die Auszahlung des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes erfolgt je nach Pflegegrad bei häuslicher oder stationärer Pflege zu folgenden Prozentsätzen:

 
Mehr Pflege Stationär
Mehr Pflege Ambulant
Pflegegrad 1
20 %
des Monatsgeldes
20 %
des Monatsgeldes
Pflegegrad 2
100 %
des Monatsgeldes
50 %
des Monatsgeldes
Pflegegrad 3
100 %
des Monatsgeldes
80 %
des Monatsgeldes
Pflegegrad 4
100 %
des Monatsgeldes
100 %
des Monatsgeldes
Pflegegrad 5
100 %
des Monatsgeldes
100 %
des Monatsgeldes
Pflegegrad 4 oder 5
auf Grund eines Unfalles TOP
150 %
des Monatsgeldes
150 %
des Monatsgeldes
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